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   BSG, 02.04.2013 - B 12 KR 70/12 B   

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BSG, 02.04.2013 - B 12 KR 70/12 B (https://dejure.org/2013,22994)
BSG, Entscheidung vom 02.04.2013 - B 12 KR 70/12 B (https://dejure.org/2013,22994)
BSG, Entscheidung vom 02. April 2013 - B 12 KR 70/12 B (https://dejure.org/2013,22994)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Frankfurt/Main - S 18 KR 293/07
  • LSG Hessen - L 8 KR 239/10
  • BSG, 02.04.2013 - B 12 KR 70/12 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 02.04.2013 - B 12 KR 70/12 B
    Die Beschwerdebegründung muss deshalb aufzeigen, welcher abstrakte Rechtssatz in einem höchstrichterlichen Urteil enthalten ist und welcher in der Entscheidung des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht, und darlegen, dass die Entscheidung hierauf beruhen kann (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26).

    Ist der Widerspruch zweier Rechtssätze nicht offensichtlich und aus diesem Grunde weiter zu erörtern, so muss ein solcher herausgearbeitet werden (grundlegend BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 mwN).

    10 Daneben hätte mit der Beschwerdebegründung in Bezug auf die Klärungsfähigkeit auch dargelegt werden müssen, dass das LSG mit der vermeintlich im Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG stehenden Aussage tatsächlich von dieser Rechtsprechung abweichen wollte, obwohl es sich auf Seite 9 f, wie auch in mehreren anderen Passagen des angegriffenen Beschlusses ausdrücklich auf die von der Klägerin benannten Entscheidungen des BSG beruft, und dass die angegriffene Rechtsauffassung des LSG nicht nur auf einer - im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde unbeachtlichen - vermeintlich falschen Anwendung der vom BSG aufgestellten Grundsätze beruht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26).

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus BSG, 02.04.2013 - B 12 KR 70/12 B
    Hierfür hätte sich die Klägerin im Einzelnen mit den zur Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit im Allgemeinen und zu Gesellschafter-Geschäftsführern im Besonderen bereits ergangenen Rechtsprechung des BSG (zB BSG SozR 2400 § 2 Nr. 25; BSG Urteil vom 25.1.2006 - B 12 KR 30/04 R - Die Beiträge Beilage 2006, 149 ff, jeweils mwN) - aber auch mit den von ihr zu einer vermeintlichen Divergenz auf Seite 2 der Begründung zitierten Urteilen des BSG - auseinandersetzen und detailliert darlegen müssen, dass sich die von ihr umschriebene Fragestellung auf der Grundlage der in diesen Entscheidungen aufgestellten Rechtssätze nicht hinreichend sicher beantworten lässt.
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus BSG, 02.04.2013 - B 12 KR 70/12 B
    9 Es kann dahinstehen, ob die Klägerin mit dem ausführlichen Zitat (S 2 f der Begründung) aus dem Urteil des BSG vom 11.3.2009 (B 12 KR 21/07 R - Die Beiträge Beilage 2009, 340 ff) einen solchen, hierin und in den weiteren von ihr auf Seite 2 der Begründung aufgeführten Urteilen des BSG enthaltenen Rechtssatz des BSG benannt hat.
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 02.04.2013 - B 12 KR 70/12 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 02.04.2013 - B 12 KR 70/12 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 02.04.2013 - B 12 KR 70/12 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 02.04.2013 - B 12 KR 70/12 B
    Die Beschwerdebegründung muss deshalb aufzeigen, welcher abstrakte Rechtssatz in einem höchstrichterlichen Urteil enthalten ist und welcher in der Entscheidung des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht, und darlegen, dass die Entscheidung hierauf beruhen kann (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 02.04.2013 - B 12 KR 70/12 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 02.04.2013 - B 12 KR 70/12 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 02.04.2013 - B 12 KR 70/12 B
    Ist der Widerspruch zweier Rechtssätze nicht offensichtlich und aus diesem Grunde weiter zu erörtern, so muss ein solcher herausgearbeitet werden (grundlegend BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 mwN).
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